Betriebliches
Gesundheitsmanagement
Für starke und zukunftsfähige Organisationen und Unternehmen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Betriebliches Gesundheitsmanagement ist kein Zusatzangebot, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor moderner Unternehmen. Gesunde Mitarbeitende sind leistungsfähiger, motivierter und resilienter gegenüber Stress und Veränderungsdruck. BGM wirkt präventiv: Es reduziert krankheitsbedingte Ausfälle, stärkt die psychische und körperliche Gesundheit und fördert eine nachhaltige Unternehmenskultur.
Gleichzeitig signalisiert ein professionelles Gesundheitsmanagement Wertschätzung und Verantwortung. Es steigert die Arbeitgeberattraktivität, bindet Fachkräfte langfristig und unterstützt Führungskräfte dabei, gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Investitionen in Gesundheit zahlen sich messbar aus – für Mitarbeitende, Führungskräfte und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.
Seit 10 Jahren begleite ich als Betriebliche Gesundheitsmanagerin und Nachhaltigkeitsbeauftragte (KMU) BGM-Projekte.
Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.



Betriebliches Gesundheits-Management
Zahlreiche nationale und internationale Studien belegen den positiven Return on Investment (ROI) von betrieblichem Gesundheitsmanagement.
Je nach Maßnahme zeigen sich Einsparungen durch reduzierte Fehlzeiten, geringere Fluktuation und höhere Produktivität, die die Investitionen deutlich übersteigen.
BGM ist damit nicht nur ein sozialer, sondern auch ein klar wirtschaftlicher Erfolgsfaktor.
BGM - Förderfähige Maßnahmen
Die steuerfreie Gesundheitsförderung für Beschäftigte in Deutschland
basiert auf § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit den inhaltlichen Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Sie ermöglicht Arbeitgebern, Leistungen zur Gesundheitsförderung steuer- und sozialversicherungsfrei anzubieten.
Hier sind die wichtigsten Regelungen:
1. Steuerfreibetrag und Rahmenbedingungen
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Höhe: Bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
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Freibetrag, keine Freigrenze: Wird der Betrag von 600 € überschritten, ist nur der übersteigende Teil steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht die gesamte Summe.
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Voraussetzung „Zusätzlichkeit“: Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Eine Umwandlung von vereinbartem Gehalt in Gesundheitsleistungen ist nicht steuerfrei.
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Ziel: Die Maßnahmen müssen der Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie der Förderung der Gesundheit im Betrieb dienen.
2. Förderfähige Maßnahmen (§ 20, 20a SGB V)
Die Leistungen müssen den Anforderungen des GKV-Leitfadens Prävention entsprechen (qualitativ, zielgerichtet, zertifiziert). Typische, steuerfreie Maßnahmen sind:
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Bewegungsprogramme: Kurse zur Reduzierung von Bewegungsmangel oder zur Muskel-Skelett-Stärkung (z.B. Yoga, Rückenschule).
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Ernährung: Ernährungsberatung, Kochkurse.
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Stressmanagement: Kurse zur Entspannung, Stressbewältigung, Resilienztraining.
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Suchtprävention: Maßnahmen zur Vermeidung von Suchtmitteln (Rauchen, Alkohol).
Weitere Informationen: https://www.gesundheitswirtschaft.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/3630998/2860b52f6b2ca8e7c59d9bcd05893228/merkblatt-steuerfreibetrag-bgm-data.pdf
Meine Expertise
Zu folgenden Themen werde ich gebucht:
Vision I Mission I Werte I Leadership I Betriebliches Gesundheitsmanagement I Biohacking I Work-Life-Balance
Stressbewältigungs- und Resilienztrainings I Strategische Beratung I Zukunftsmanagement I Kulturwandel Führen interkultureller Teams I Strategische Personalentwicklung I Krisenintervention I Repositioning Mediation I Teameffizienz erhöhen I Beruf - Berufung
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